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Ratgeber · Alleinarbeit im Sicherheitsdienst

Alleinarbeit im Sicherheitsdienst: Posten ist nicht Revier

Im Sicherheitsgewerbe ist Alleinarbeit Alltag, und die Gefährdung unterscheidet sich je nach Einsatz stark. Die DGUV trennt scharf: Wachdienste im Empfangsbereich sind Stufe „gering", Revierdienste Stufe „erhöht". Das sind zwei verschiedene Maßnahmenwelten: ein Meldesystem hier, eine Personen-Notsignal-Anlage dort. Wer beides gleich behandelt, sichert die einen über und die anderen unter ab. Diese Seite erklärt die Trennung, was die VBG als zuständige Berufsgenossenschaft erwartet und was ein Sicherheitsdienst je Auftrag festlegen und belegen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dieselbe DGUV-Tabelle, zwei Zeilen: Empfangsbereich „gering", Revierdienst „erhöht" – zwei verschiedene Maßnahmen.
  • Für Revier und Einzelstreife sieht die DGUV Personen-Notsignal-Anlagen oder eine zweite Person vor – ein Check-in-System reicht dort nicht.
  • Für stationäre Posten zählt der Nachweis: Beurteilung je Auftrag, Meldesystem, Protokoll je Schicht und Objekt.
gering / erhöht

Dieselbe DGUV-Tabelle, zwei Zeilen: Wachdienste im Empfangsbereich „gering", Wachdienste im Revierdienst „erhöht" (DGUV Information 212-139). Die Maßnahme folgt der Zeile, nicht dem Gewerbe. Die drei Gefährdungsstufen erklärt

Zum Einordnen: In Wach- und Sicherheitsdiensten arbeiten 40,2 Prozent der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich nachts – die zweithöchste Quote aller Branchen. Wer nachts allein im Objekt ist, arbeitet ohne Zeugen. (Destatis, Zahl der Woche 13/2026)

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Was gilt

Jeder Einzelposten und jede Einzelstreife ist Alleinarbeit (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2). Die Gefährdungsbeurteilung muss je Auftrag und Objekt die Stufe ergeben (§ 5 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1); bei erhöhter Gefährdung verlangt § 8 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 zusätzliche Personenschutzmaßnahmen. Zuständig für das Bewachungsgewerbe ist die VBG.

ArbSchG § 5 ↗ · DGUV Vorschrift 1 §§ 3, 8 ↗

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Was oft falsch läuft

Ein Anbieter stattet den ruhigen Empfangsposten mit Totmann-Geräten aus, die nach vier Wochen niemand mehr trägt – und die Einzelstreife im Gewerbegebiet meldet sich weiter „bei Gelegenheit" über Funk. Die teure Maßnahme sitzt am falschen Posten, die nötige fehlt am richtigen. Und dokumentiert ist keins von beidem.

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Was Sie belegen müssen

Je Auftrag: die Beurteilung mit Stufe, die zur Stufe passende Maßnahme, und das Protokoll, dass sie lief – Schichten, Meldungen, Alarme, Reaktionen, mit Zeitstempeln (§§ 3, 6 ArbSchG). Das ist zugleich das Dokument für den Auftraggeber, der wissen will, wie sein Dienstleister die eigenen Leute absichert.

ArbSchG §§ 3, 6 ↗

Sie suchen ein Meldesystem für Ihre stationären Posten? → So läuft das mit Solavo

Zwei Zeilen in der DGUV-Tabelle – und warum sie sich unterscheiden

Die DGUV Information 212-139 stuft Wachdienste im Empfangsbereich als „gering" ein und Wachdienste im Revierdienst als „erhöht". Der Unterschied liegt nicht in der Uniform, sondern in zwei Fragen: Bewegt sich die Person durch Bereiche, in denen sie unbemerkt verunglücken kann – Treppen, Keller, Außengelände, Dunkelheit? Und besteht das Risiko, auf Täter zu treffen?

Am Empfangsposten ist beides begrenzt: Die Person sitzt an einem bekannten Ort, das größte Risiko ist der medizinische Notfall oder der Konflikt am Tresen. Das sind Situationen, in denen sie in aller Regel noch selbst alarmieren kann. Auf der Revierstreife ist beides gegeben: Wer nachts allein durch ein Werksgelände geht, kann stürzen, abstürzen, überrascht werden – und ist dann möglicherweise nicht mehr in der Lage, einen Knopf zu drücken. Genau dafür verlangt die Stufe „erhöht" den willensunabhängigen Alarm einer Personen-Notsignal-Anlage oder eine zweite Person.

Ein Sicherheitsdienst mit gemischtem Portfolio braucht deshalb beides – und die Beurteilung je Auftrag, die festhält, welcher Posten was ist. Ein Objekt kann sogar beides enthalten: Der Empfangsdienst tagsüber ist „gering", der Schließrundgang um 23 Uhr ist Revierdienst.

Was das für den Revierdienst heißt – offen gesagt

Für Einzelstreifen, Revierfahrten und Interventionsdienste ist ein reines Meldesystem mit Intervall-Bestätigung nicht die Maßnahme, die die DGUV vorsieht – auch nicht unseres. Die Stufe „erhöht" verlangt Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112-139 mit Lage-, Ruhe- oder Zeitalarm, oder eine zweite Person. Wer Ihnen für den Revierdienst eine einfache Check-in-App verkauft, verkauft die falsche Stufe.

Was ein Meldesystem im Revierdienst leisten kann: dokumentieren, was drumherum passiert: Schichtbeginn, Übergaben, SOS als zusätzlicher Kanal. Aber die Kernanforderung der Stufe „erhöht" erfüllt es nicht, und ein Anbieter sollte das sagen, bevor Sie kaufen.

Für Ihre stationären Posten dagegen: Sehen Sie in 30 Minuten, wie ein Meldesystem mit Nachweis an Ihrem Objekt aussieht.

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Der stationäre Dienst: wo das Meldesystem hingehört

Empfangsdienste, Pförtnerlogen, Torkontrollen, Baustellenbewachung vom festen Posten, Veranstaltungsposten ohne Streifengang: Das ist die Welt der Stufe „gering", und sie ist im Sicherheitsgewerbe größer als der Revierdienst. Hier verlangt die DGUV eine Meldeeinrichtung, deren Ausbleiben bemerkt wird. Und hier scheitert die Branche selten an der Technik, sondern am Nachweis: Der Funkverkehr wird nicht protokolliert, die Anrufe bei der Nachtdienstleitung stehen nirgends, und nach einem Vorfall lässt sich nicht belegen, wann zuletzt Kontakt bestand.

Dazu kommt die Vertragsseite: Sicherheitsdienste arbeiten in fremden Objekten, und die Auftraggeber bleiben nach § 8 ArbSchG für die Zusammenarbeit mitverantwortlich. Ein Dienst, der im Angebot ein Protokoll je Schicht und Objekt zusagen kann, hat gegenüber dem Auftraggeber ein Argument – und gegenüber der VBG nach einem Vorfall die Unterlage, die über grobe Fahrlässigkeit entscheidet (§§ 110, 111 SGB VII).

Was ein Meldesystem für stationäre Posten können muss

  1. Beurteilung zuerst: Das System ist die Maßnahme für Posten der Stufe „gering". Welche Posten das sind, steht in Ihrer Gefährdungsbeurteilung je Auftrag.
  2. Objektbezogene Ketten: Jeder Posten hat seine eigene Eskalationskette: Nachtdienstleitung, Bereitschaft, Objektverantwortlicher des Kunden.
  3. Intervalle je Posten: Der ruhige Empfang alle 60 Minuten, der Posten mit Konfliktpotenzial alle 30. Das Intervall legt der Dienst fest, beim Schichtstart ist es anpassbar.
  4. Erkennung auf der Gegenseite: Das Ausbleiben bemerkt der Server – nicht die Einsatzzentrale, die nachts anderes zu tun hat.
  5. SOS ohne Ansage für den Konflikt am Tresen.
  6. Protokoll je Schicht und Objekt, exportierbar für VBG, Aufsicht und den Auftraggeber.

Solavo ist für die stationären Posten der Stufe „gering" genau entlang dieser sechs Punkte gebaut – und ausdrücklich nicht für den Revierdienst. → App und Dashboard ansehen

So läuft das mit Solavo

Die Wachkraft startet ihre Schicht in der App am Posten und bestätigt im Intervall, das der Dienst festgelegt hat. Bleibt die Bestätigung aus, erkennt das der Server: Erinnerung, Kulanzzeit, dann SMS an die Eskalationskette ihres Standorts, Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Der SOS-Knopf alarmiert sofort und ohne Ansage. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich als PDF oder Tabelle exportieren. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund.

Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage. Für Revierdienste, Einzelstreifen und alles, was Ihre Beurteilung als „erhöht" einstuft, sieht die DGUV Hardware mit willensunabhängigem Alarm vor – dafür ist Solavo nicht gebaut. Was Solavo nicht abnimmt: die Beurteilung je Auftrag. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Dienst hinterlegt hat.

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Häufige Fragen

Die richtige Maßnahme am richtigen Posten.

Für Ihre stationären Posten: In 30 Minuten gehen wir Schichtstart, Intervall, Eskalation und Protokoll durch, unverbindlich. Und wenn ein Posten „erhöht" ist, sagen wir Ihnen das auch.