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Ratgeber · Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeit

Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit: zwei Fragen entscheiden alles

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament von allem, was diese Website behandelt: Ohne sie gibt es keine Gefährdungsstufe, keine begründete Maßnahme und keinen Nachweis. Für Alleinarbeit ist sie einfacher, als viele denken. Im Kern entscheiden zwei Fragen: Darf diese Tätigkeit überhaupt allein ausgeführt werden? Und bleibt die Person nach einem Notfall handlungsfähig? Diese Seite führt durch die sieben Schritte, zeigt, was speziell bei Alleinarbeit hineingehört, und stellt eine Muster-Vorlage als Word und PDF bereit, kostenlos und ohne Registrierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Fragen entscheiden: Darf die Tätigkeit allein ausgeführt werden? Und bleibt die Person im Notfall handlungsfähig?
  • Eine Maßnahme ist erst benannt, wenn Meldeeinrichtung, Intervall, Eskalationskette und Protokollierung feststehen.
  • Eine Muster-Vorlage (Word und PDF) steht auf dieser Seite kostenlos zum Download.
§ 5 + § 6

Beurteilen und dokumentieren – die beiden Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes, die jede Alleinarbeit betreffen. Fehlt die Dokumentation, ist das für sich ein Bußgeldtatbestand (§ 9 ArbStättV). Was Alleinarbeiterschutz insgesamt verlangt

Zum Einordnen: Das Unfallrisiko lag 2024 bei rund 17,3 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollzeitäquivalente. Die Beurteilung entscheidet, ob Ihr Betrieb im Ernstfall vorbereitet war oder überrascht. (DGUV, Arbeitsunfallgeschehen 2024)

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Was gilt

§ 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung jeder Tätigkeit, § 6 ihre Dokumentation, § 3 die Überprüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit. § 3 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert: Die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen sind zu ermitteln und zu bewerten. Mitwirken sollen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt; Betriebs- oder Personalrat sind zu beteiligen.

ArbSchG §§ 3, 5, 6 ↗ · DGUV Vorschrift 1 § 3 ↗

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Was oft falsch läuft

Die Beurteilung existiert. Aber Alleinarbeit kommt darin nicht vor, weil sie je Tätigkeit gedacht wurde und nicht je Situation: „Reinigung" ist beurteilt, „Reinigung allein im leeren Gebäude um 21 Uhr" nicht. Oder sie kommt vor, aber ohne Stufe und ohne Maßnahme – eine Feststellung statt einer Beurteilung. Beides fällt erst auf, wenn jemand fragt: die Aufsicht, die Berufsgenossenschaft, ein Gericht.

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Was Sie belegen müssen

Das Dokument selbst (§ 6 ArbSchG): Tätigkeit, ermittelte Gefährdungen, Zulässigkeits-Prüfung, Stufe mit Begründung, festgelegte Maßnahmen mit Zuständigkeit und Termin, Wirksamkeitskontrolle, Fortschreibung. Die Muster-Vorlage unten enthält genau diese Struktur.

ArbSchG § 6 ↗

Beurteilung fertig, Stufe „gering", Maßnahme gesucht? → So läuft das mit Solavo

Muster-Vorlage: Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeit

Die sieben Schritte als ausfüllbares Dokument – mit den Prüfzeilen für Alleinarbeit, der Stufen-Frage nach DGUV 212-139 und der Maßnahmen-Tabelle. Kostenlos, ohne Registrierung. Ein Muster zur Orientierung: Es ersetzt nicht die betriebliche Beurteilung und keine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die sieben Schritte – und was bei Alleinarbeit besonders ist

Das Vorgehen ist bei allen Trägern gleich beschrieben, etwa in der BGW-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsbereiche festlegen, Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, durchführen, Wirksamkeit prüfen, fortschreiben. Für Alleinarbeit kommt es auf drei Stellen an:

Beim Ermitteln (Schritt 2): Alleinarbeit ist eine Situation, keine Tätigkeit. Dieselbe Arbeit muss dort beurteilt werden, wo sie allein stattfindet – nach Orten (Keller, Außenbereich, fremde Wohnung), nach Zeiten (früh, spät, nachts, Wochenende) und mit zwei Schätzwerten, die sonst nirgends auftauchen: Wie lange bliebe ein Notfall unbemerkt, und wie lange bräuchte Hilfe bis zur Person?

Beim Beurteilen (Schritt 3) – die zwei Fragen: Erstens die Zulässigkeit: Gehört die Tätigkeit zu denen, die nicht allein ausgeführt werden dürfen – Behälter und enge Räume, Arbeiten unter Spannung, Motorsägearbeiten, Atemschutzeinsätze, Absturz ohne kollektiven Schutz? Dann ist die Maßnahme eine zweite Person, und die Stufenfrage stellt sich nicht (→ Wann Alleinarbeit verboten ist). Zweitens, für alle zulässige Alleinarbeit, die Gefährdungsstufe nach DGUV Information 212-139: Bleibt die Person nach einem denkbaren Notfall handlungsfähig? „Gering" heißt Meldeeinrichtung, „erhöht" heißt Personen-Notsignal-Anlage oder zweite Person, „kritisch" heißt Notsignal-Anlage oder keine Alleinarbeit.

Beim Festlegen (Schritt 4): Eine Maßnahme für Alleinarbeit ist erst vollzogen, wenn vier Dinge benannt sind: die Meldeeinrichtung, das Intervall, die Eskalationskette mit Kontakten und Fristen, und wie das Ganze protokolliert wird. „Handy vorhanden" ist keine Maßnahme; „Meldung alle 45 Minuten an System X, bei Ausbleiben SMS-Kette an A, B, C, Protokoll je Schicht" ist eine.

Papier allein rettet niemanden – der Schritt, der oft ausgelassen wird

Die Beurteilung ist der Anfang, nicht das Ergebnis. § 3 Abs. 1 ArbSchG verlangt, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen – und genau hier reißt die Kette in der Praxis: Die Beurteilung sagt „Meldesystem mit Intervall", aber niemand kann drei Monate später zeigen, dass es lief. Bei einer Besichtigung zählt das Zusammenspiel – Beurteilung, Maßnahme, Umsetzung, Kontrolle – als System; genau das prüft die Aufsicht seit 2026 bei mindestens fünf Prozent aller Betriebe jährlich. Und nach einem Unfall entscheidet dieselbe Lücke über den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (§§ 110, 111 SGB VII): Eine Beurteilung, deren Maßnahme nachweislich lief, entlastet; eine, deren Maßnahme nur auf dem Papier stand, belastet doppelt.

Sehen Sie in 30 Minuten, wie aus der festgelegten Maßnahme ein laufender Nachweis wird: Intervall, Eskalation, Protokoll an Ihrem Ablauf.

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Checkliste: Ist Ihre Beurteilung für Alleinarbeit belastbar?

  1. Kommt Alleinarbeit ausdrücklich vor, je Ort und Zeit, nicht nur je Tätigkeit?
  2. Ist die Zulässigkeit geprüft, mit dem Ergebnis „zulässig" oder der Liste der Tätigkeiten, die eine zweite Person verlangen?
  3. Steht eine Stufe mit Begründung da – gering, erhöht oder kritisch, am Maßstab der Handlungsfähigkeit?
  4. Ist die Maßnahme vierteilig benannt – Einrichtung, Intervall, Kette, Protokoll?
  5. Haben Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt mitgewirkt, und ist die Interessenvertretung beteiligt?
  6. Gibt es einen Termin zur Überprüfung und Belege der letzten?
  7. Ist alles dokumentiert (§ 6 ArbSchG) und auffindbar an dem Tag, an dem jemand fragt?

Für Punkt 4 und die Belege zu Punkt 6 ist Solavo gebaut: Intervall, Kette und Protokoll aus einem System. → App und Dashboard ansehen

So läuft das mit Solavo

Solavo setzt die Maßnahme um, die Ihre Beurteilung für die Stufe „gering" festlegt: Die Person startet ihre Schicht in der App und bestätigt im Intervall aus Ihrer Beurteilung. Bleibt die Bestätigung aus, erkennt das der Server und arbeitet die Eskalationskette ab, die Sie hinterlegt haben, per SMS und Stufe für Stufe. Ein SOS-Knopf löst die Kette sofort aus. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich als PDF oder Tabelle exportieren – das ist der Wirksamkeitsnachweis nach § 3 Abs. 1 ArbSchG, fortlaufend statt nachträglich. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund.

Was Solavo nicht abnimmt: die Gefährdungsbeurteilung selbst. Sie bleibt Ihre Aufgabe, mit Ihrer Fachkraft; die Vorlage oben ist der Startpunkt. Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage für die Stufen „erhöht" und „kritisch", und kein Notruf – alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Betrieb hinterlegt hat.

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Häufige Fragen

Von der Beurteilung zum Nachweis.

Vorlage herunterladen, Stufe bestimmen. Und wenn sie „gering" heißt: In 30 Minuten zeigen wir, wie Intervall, Eskalation und Protokoll an Ihrem Ablauf aussehen. Unverbindlich.