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Ratgeber · Alleinarbeit im Hotel

Nachtportier: allein im vollen Haus

Ein Hotel schläft nie ganz. Aber zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet dort oft genau ein Mensch: der Nachtportier oder die Nachtrezeption. Hundert Gäste im Haus ändern daran nichts, denn Gäste sind keine Kollegen. Sie bemerken keinen Notfall hinter dem Tresen, und im Zweifel sind sie selbst der Notfall. Die Hotellerie gehört zur BGN, und die Alleinarbeit in der Nacht gehört in die Gefährdungsbeurteilung des Hauses. Diese Seite erklärt, was das konkret heißt – vom Meldeintervall bis zur Frage, wer dem Portier hilft, der allen anderen hilft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hundert schlafende Gäste sind keine Absicherung – der Nachtportier ist von 23 bis 6 Uhr Alleinarbeitender.
  • Der Portier ist Ersthelfer für das ganze Haus; seine eigene Notfallkette muss der Arbeitgeber festlegen.
  • Ausgedehnte Rundgänge und Konflikte an der Tür können die Stufe anheben. Das gehört in die Beurteilung.
23 – 6 Uhr

Die gesetzliche Nachtzeit (§ 2 Abs. 3 ArbZG) – und im Hotel die Stunden, in denen eine einzige Person Empfang, Telefon, Sicherheit und Erste Hilfe zugleich ist. Warum die Nacht die Beurteilung ändert

01

Was gilt

Der Nachtportier arbeitet außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Beschäftigten – Alleinarbeit nach DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2, die ganze Schicht. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Nachtsituation eigenständig bewerten und dokumentieren (§§ 5, 6 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1); für Nachtarbeitende gelten zusätzlich die Schutzregeln des § 6 ArbZG.

ArbSchG §§ 5, 6 ↗ · ArbZG § 6 ↗

02

Was oft falsch läuft

„Das Haus ist doch voll" – voll mit Menschen, die schlafen und die Notfallkette des Hauses nicht kennen. „Er kann doch jederzeit die Direktion anrufen" – um 3 Uhr nimmt dort niemand ab, und wenn er nach einem Sturz hinter dem Tresen liegt, ruft er gar nicht an. Der Portier ist der Ersthelfer des Hauses. Für ihn selbst ist keiner eingeplant.

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Was Sie belegen müssen

Dass die Nachtschicht als Alleinarbeit beurteilt ist, welches Meldeintervall gilt, wer nachts das Ausbleiben bemerkt und reagiert – und je Nacht ein Protokoll mit Zeitstempeln. Nach einem Vorfall prüft die BGN genau das; bei grober Fahrlässigkeit kann sie ihre Aufwendungen vom Haus und den Verantwortlichen zurückfordern (§§ 110, 111 SGB VII).

ArbSchG § 3 ↗ · SGB VII §§ 110, 111 ↗

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Warum Gäste nicht zählen

Die Definition der DGUV stellt auf Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ab, die im Notfall Hilfe leisten können – im Betrieb sind das Kolleginnen und Kollegen. Hotelgäste erfüllen diese Funktion nicht: Sie schlafen, sie kennen weder Haus noch Abläufe, und sie schauen nicht hinter den Tresen, das Stockwerksbüro oder in den Wäschekeller. Ein Portier, der um 2:40 Uhr im Back-Office zusammenbricht, wird von hundert Gästen nicht gefunden, sondern vom Frühdienst um 6 Uhr.

Dazu kommt die Doppelrolle, die es so nur in der Hotellerie gibt. Der Nachtportier ist der Notfallplan des Hauses: Ersthelfer, Brandmelder-Aufschalter, Ansprechpartner für den Gast mit Herzbeschwerden. Alle Ketten des Hauses laufen bei ihm zusammen. Nur seine eigene läuft ins Leere, wenn niemand sie festgelegt hat.

Was die Nachtschicht im Hotel besonders macht

Drei Situationen gehören in die Beurteilung, weil sie typisch für das Haus sind:

Der medizinische Notfall am Posten. Stundenlanges stilles Sitzen, oft ältere Beschäftigte in der Nachtrolle, keine Bewegungskontrolle durch Kollegen – der Fall, für den ein festes Meldeintervall gebaut ist.

Der Weg durchs Haus. Der Portier bleibt nicht am Tresen: Runde durchs Erdgeschoss, Tür kontrollieren, Zeitungen annehmen, ein Zimmer öffnen. Treppen, Keller, Tiefgarage – nachts, allein. Wenn diese Wege regelmäßig und ausgedehnt sind, nähert sich die Schicht dem, was die DGUV beim Wachgewerbe als Revierdienst („erhöht") führt; das sollte die Beurteilung ausdrücklich bewerten.

Der Konflikt an der Tür. Alkoholisierte Rückkehrer, ungebetene Besucher, die Auseinandersetzung um 4 Uhr. Häuser mit Bar, Stadtlage oder bekannten Vorfällen sollten prüfen, ob die Stufe „gering" für ihre Nacht noch trägt – und was ein diskreter SOS-Weg wert ist, der ohne Ansage alarmiert.

Ob Ihre Nacht „gering" bleibt, entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Größe des Hauses ist dabei kein Freibrief: Gerade die Pension mit einer Nachtkraft und ohne Technikzentrale hat die längste Zeit bis zur Hilfe.

Sehen Sie in 30 Minuten, wie Meldeintervall, diskreter SOS und Eskalation zur Bereitschaft an Ihrer Nachtschicht aussehen.

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Was ein Meldesystem für die Hotelnacht können muss

  1. Ein Intervall, das die Nacht durchhält: vom Schichtstart um 22 Uhr bis zur Übergabe, mit einem Tippen bestätigt, ohne den Gastbetrieb zu stören.
  2. Erkennung auf der Gegenseite: Das Ausbleiben bemerkt der Server, nicht die Direktion, die schläft.
  3. Eine Kette, die nachts trägt: Bereitschaft der Hausleitung, F&B- oder Technikleitung mit Schlüssel, notfalls die Inhaberin. Vorher festgelegt, per SMS erreichbar, ohne App.
  4. Diskretes SOS: ein Knopf für den Konflikt an der Tür, keine Durchsage.
  5. Kein Tracking: Der Portier ist im Haus; die Kette weiß, wo. Ein System, das Beschäftigte ortet, hat im Gastgewerbe nichts verloren – Koordinaten gehören allenfalls in den selbst ausgelösten SOS-Fall.
  6. Ein Protokoll je Nacht: Beginn, Bestätigungen, Alarme, Übernahmen, mit Zeitstempeln, exportierbar für BGN und Aufsicht.

Solavo ist für die Stufe „gering" genau entlang dieser sechs Punkte gebaut. → App und Dashboard ansehen

So läuft das mit Solavo

Der Nachtportier startet seine Schicht in der App und bestätigt im Intervall, das das Haus festgelegt hat, mit einem Tippen am Tresen oder unterwegs. Bleibt die Bestätigung aus, erkennt das der Server: Erinnerung, Kulanzzeit, dann SMS an die Eskalationskette des Hauses, Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Der SOS-Knopf alarmiert sofort und ohne Ansage. Schichten, Check-ins, Alarme und Übernahmen werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich als PDF oder Tabelle exportieren. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund.

Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage. Ergibt Ihre Beurteilung für ausgedehnte Rundgänge oder besondere Risiken die Stufe „erhöht", sieht die DGUV Hardware mit willensunabhängigem Alarm vor. Was Solavo nicht abnimmt: die Gefährdungsbeurteilung des Hauses. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Haus hinterlegt hat – bei einem medizinischen Notfall gilt die 112.

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Häufige Fragen

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