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Ratgeber · Alleinarbeit in der Reinigung

Alleinarbeit in der Reinigung: Fast immer allein, oft nicht dokumentiert

Reinigung findet statt, wenn sonst niemand da ist: früh morgens vor Bürobeginn, abends nach Ladenschluss, nachts im leeren Gebäude. Die DGUV ordnet Reinigungsfachkräfte der Gefährdungsstufe „gering" zu. Welche Stufe für Sie gilt, ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung – für viele Tätigkeiten reicht eine dokumentierte Melde- und Kontrolllösung. Was nötig ist: eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, ein Meldesystem, dessen Ausbleiben jemand bemerkt, und ein Nachweis, den Sie bei einer Besichtigung oder dem Auftraggeber vorlegen können. Diese Seite erklärt, was das für einen Reinigungsbetrieb konkret heißt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Reinigungskräfte auf fünf Etagen sind fünf Alleinarbeitende – maßgeblich ist Ruf- und Sichtweite.
  • Die DGUV stuft Reinigungsfachkräfte als „gering" ein: Meldesystem statt Notsignal-Anlage, aber beurteilt und belegbar.
  • Eine WhatsApp-Objektgruppe ist keine Maßnahme: kein Intervall, keine Ausbleibe-Erkennung, kein Protokoll.
gering

Gefährdungsstufe für Reinigungsfachkräfte laut DGUV Information 212-139. Das heißt: Meldeeinrichtung statt Notsignal-Anlage, aber bewertet, festgelegt und belegbar. Die drei Gefährdungsstufen erklärt

Zum Einordnen: 164.912 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zählte die DGUV 2024, 52 Prozent davon auf ebenen Flächen. Bei rund 13.500 war der Boden durch Wasser, Schnee oder Glatteis rutschig, bei rund 4.800 durch Öle oder Fette. Wer nass wischt, arbeitet mitten in dieser Statistik. (DGUV, Arbeitsunfallgeschehen 2024, Tab. 42 f.)

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Was gilt

Wer außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen arbeitet, ist Alleinarbeitender (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2) – fünf Reinigungskräfte auf fünf Etagen sind fünf Alleinarbeitende. Zuständig ist die BG BAU; die Gefährdungsbeurteilung muss die Alleinarbeit je Objekt bewerten und dokumentieren (§§ 5, 6 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1).

ArbSchG §§ 5, 6 ↗ · DGUV Regel 100-001 ↗

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Was oft falsch läuft

„Die Objektleitung fährt doch abends die Objekte ab." Zwischen zwei Besuchen liegen Stunden. „Die schreiben in die Objektgruppe, wenn sie fertig sind." Und wenn eine Nachricht ausbleibt, fällt es niemandem auf, und belegen lässt es sich erst recht nicht. „Das ist doch nur Staubsaugen." Die Gefährdung ist gering, die Pflicht zur Beurteilung ist es nicht.

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Was Sie belegen müssen

Je Objekt: dass die Alleinarbeit beurteilt wurde, welche Meldeeinrichtung gilt, und dass sie im Alltag lief – wer wann im Objekt war, wann zuletzt bestätigt wurde, was bei einem Ausbleiben passiert ist (§ 3 Abs. 1, § 6 ArbSchG). Das ist zugleich das Dokument, das ein Auftraggeber sehen will, wenn er nach Ihrem Arbeitsschutz fragt.

ArbSchG § 3 ↗

Sie suchen ein Meldesystem für Ihre Objekte? → So läuft das mit Solavo

Warum Reinigung fast immer Alleinarbeit ist

Das Kriterium ist Ruf- und Sichtweite, nicht das Gebäude. Eine Reinigungskraft im leeren Bürogebäude ist offensichtlich allein. Aber auch das Team, das sich um 5 Uhr auf vier Etagen verteilt, besteht aus vier Alleinarbeitenden. Durch Betondecken hört niemand einen Sturz. Und die Kraft, die tagsüber im belegten Gebäude das Treppenhaus macht, ist Alleinarbeitende, sobald sie im Untergeschoss oder in leeren Fluren arbeitet. Eine zeitliche Untergrenze gibt es nicht.

Für die Einstufung spielt auch keine Rolle, dass die Arbeit „harmlos" wirkt. Die typischen Unfälle der Branche – Stürze auf nassen Böden und Treppen, Stürze von Tritten und Leitern, Zwischenfälle mit Reinigungschemie – passieren genau dort, wo niemand zusieht. Die Frage ist nicht, ob etwas passieren kann, sondern wie lange es unbemerkt bliebe.

Was die Gefährdungsstufe „gering" bedeutet – und was nicht

Die DGUV Information 212-139 ordnet Reinigungsfachkräfte der Stufe „gering" zu: Nach einem typischen Vorfall bleibt die Person handlungsfähig und kann selbst Hilfe rufen. Für diese Stufe verlangt die DGUV keine Personen-Notsignal-Anlage, sondern eine Meldeeinrichtung – ein Telefon, vor allem aber ein Meldesystem mit festen Intervallen, dessen Ausbleiben eine Reaktion auslöst.

Zwei Grenzen gehören dazu, und ein seriöser Betrieb kennt sie. Erstens: Die Tabelle der DGUV ist eine Orientierung – maßgeblich ist Ihre eigene Beurteilung je Objekt. Ein Objekt mit besonderen Risiken (abgelegene Lage, nächtlicher Publikumsverkehr, bekannte Vorfälle) kann „erhöht" sein. Zweitens: Sonderbereiche der Reinigung sind keine Unterhaltsreinigung. Fassadenreinigung mit Absturzgefahr, Industriereinigung in Behältern oder mit gefährlichen Stoffen sind gefährliche Arbeiten – dort gelten die Regeln für Alleinarbeitsverbote und Notsignal-Anlagen, nicht diese Seite.

Der Alltag: Objektgruppe, Objektleitung, Zettelwirtschaft

Die meisten Reinigungsbetriebe haben eine Form von Kontrolle – nur keine, die trägt. Die WhatsApp-Objektgruppe zeigt, wer „Feierabend" geschrieben hat, aber niemand bemerkt die Nachricht, die fehlt. Die Objektleitung fährt Objekte ab, aber zwischen 19 Uhr und 23 Uhr ist sie an drei anderen Adressen. Das Objektbuch dokumentiert die Reinigung, nicht die Sicherheit der Person.

Das Problem wird konkret, wenn etwas passiert: Eine Kraft stürzt um 20:15 Uhr im Untergeschoss. Im besten Fall fällt es um 22 Uhr jemandem auf, im schlechtesten am nächsten Morgen dem Frühdienst. Danach fragt die BG BAU, welche Maßnahme für die Alleinarbeit in diesem Objekt festgelegt war – und der Betrieb hat eine Objektgruppe, in der seit drei Wochen niemand mehr schreibt. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen vom Betrieb und den verantwortlichen Personen zurückfordern (§§ 110, 111 SGB VII).

Dazu kommt eine Besonderheit der Branche: Ihre Kunden haben eigene Pflichten. Wer Reinigungsleistungen einkauft, bleibt für die Koordination im eigenen Haus verantwortlich (§ 8 ArbSchG) – und Auftraggeber fragen deshalb nach, wie der Dienstleister seine Leute absichert. Ein Betrieb, der auf diese Frage ein Protokoll vorlegen kann, hat ein Verkaufsargument, das der Wettbewerber mit der Objektgruppe nicht hat.

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Was ein Meldesystem für die Reinigung können muss

  1. Objektbezogene Ketten. Jedes Objekt kann eine eigene Eskalationskette haben. Sie gilt für die Kräfte, die dem Objekt zugeordnet sind. Die Objektleitung Nord hilft im Objekt Süd niemandem.
  2. Intervalle, die zur Schichtlänge passen. Bei zwei Stunden Unterhaltsreinigung sind 30–45 Minuten üblich; festgelegt vom Betrieb, beim Schichtstart anpassbar.
  3. Erkennung auf der Gegenseite. Das Ausbleiben muss der Server bemerken – nicht ein Telefon, das im Putzwagen liegt, und nicht eine Gruppe, in die niemand schaut.
  4. Eskalation, die abends funktioniert. Objektleitung, Bereitschaft, Inhaber. Vorher festgelegt, per SMS erreichbar, ohne App beim Empfänger.
  5. Mehrsprachigkeit. Ein Meldesystem, das die Belegschaft nicht versteht, wird nicht benutzt. Die Sprachen der Branche gehören in die App, nicht ins Handbuch.
  6. Ein Protokoll je Objekt und Schicht. Exportierbar für die BG, die Aufsicht und den Auftraggeber, der nachfragt.

Solavo ist für die Stufe „gering" genau entlang dieser sechs Punkte gebaut, mit Eskalationsketten je Standort und der App in neun Sprachen. → App und Dashboard ansehen

So läuft das mit Solavo

Die Reinigungskraft startet ihre Schicht am Objekt in der App, in ihrer Sprache, und bestätigt im Intervall, das der Betrieb festgelegt hat. Bleibt die Bestätigung aus, erkennt das der Server: Erinnerung, Kulanzzeit, dann SMS an die Eskalationskette ihres Standorts – Objektleitung, Bereitschaft, Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Ein SOS-Knopf löst die Kette sofort aus. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich als PDF oder Tabelle exportieren, etwa wenn der Auftraggeber fragt. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund.

Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage. Für Objekte, die Ihre Beurteilung als „erhöht" einstuft, und für Sonderbereiche wie Fassaden- oder Industriereinigung sieht die DGUV anderes vor. Was Solavo nicht abnimmt: die Gefährdungsbeurteilung je Objekt. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Betrieb hinterlegt hat.

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Häufige Fragen

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