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Ratgeber · Alleinarbeit in der Kommune

Alleinarbeit in der Kommune: Dieselben Pflichten, ein anderer Träger

Der Bauhof-Mitarbeiter allein im Revier, die Außendienstkraft des Ordnungsamts, die eine Person in der Zweigstellen-Bibliothek am Samstag, der Hausmeister der Grundschule um 6 Uhr: Kommunale Alleinarbeit ist alltäglich. Das Arbeitsschutzgesetz gilt für öffentliche Arbeitgeber genauso wie für private. Der Unterschied liegt beim Versicherungsträger: Statt einer Berufsgenossenschaft ist die Unfallkasse des Landes zuständig. Diese Seite erklärt, was Kommunen für ihre Alleinarbeitenden beurteilen, festlegen und belegen müssen – und warum die Kontrollquote seit 2026 auch Rathäuser betrifft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitsschutzgesetz gilt für Kommunen wie für Private – Träger ist die Unfallkasse statt einer Berufsgenossenschaft.
  • Bauhof, Ordnungsamt, Bibliothek, Schulhausmeister: viele Einrichtungen, viele Alleinarbeitsplätze, eine Beurteilungspflicht.
  • Ein Meldesystem ohne laufende Ortung – Koordinaten nur bei selbst ausgelöstem SOS – ist die Konstruktion, der ein Personalrat zustimmen kann.
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Die Mindestbesichtigungsquote gilt für alle Betriebe – auch für kommunale Einrichtungen. Die Arbeitsschutzbehörden prüfen Verwaltung, Bauhof und Schule nach denselben Maßstäben (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Was sich 2026 geändert hat

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Was gilt

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für Beschäftigte der Kommunen ebenso wie in der Privatwirtschaft – Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Wirksamkeitskontrolle (§§ 3, 5, 6 ArbSchG). An die Stelle der Berufsgenossenschaft tritt die Unfallkasse; die Präventionsvorschriften der DGUV, einschließlich der Regeln zur Alleinarbeit, gelten über sie entsprechend.

ArbSchG §§ 3, 5, 6 ↗ · DGUV Regel 100-001 ↗

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Was oft falsch läuft

„Wir sind doch eine Behörde" – die Beurteilungspflicht kennt keine Rechtsform. „Der Bauhof macht das seit Jahren so" – Gewohnheit ist keine Maßnahme. Und die verstreuten Einsatzorte einer Kommune (Friedhof, Kläranlage, Sporthalle, Zweigstelle) tauchen in der zentralen Gefährdungsbeurteilung oft gar nicht als Alleinarbeitsplätze auf, weil niemand sie zusammen denkt.

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Was Sie belegen müssen

Je Einrichtung und Tätigkeit: die Beurteilung der Alleinarbeit mit Stufe, die Meldeeinrichtung, die Zuständigkeiten und das Protokoll, dass es lief. Bei einer Besichtigung gilt für das Rathaus derselbe Maßstab wie für jeden Betrieb; nach einem Unfall prüft die Unfallkasse die Erfüllung der Schutzpflichten (§§ 110, 111 SGB VII).

ArbSchG § 3 ↗ · SGB VII §§ 110, 111 ↗

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Wo in der Kommune allein gearbeitet wird

Kommunale Alleinarbeit ist vielfältiger als in fast jedem Betrieb, weil eine Kommune viele Betriebe in einem ist:

Bauhof und Grünflächen: Mäharbeiten im Außenbereich, Kontrollfahrten, Friedhofspflege, Winterdienst vor Tagesanbruch, oft allein im Revier. Achtung bei Motorsägen- und Fällarbeiten: Die gelten als gefährliche Arbeiten und sind nicht allein auszuführen (DGUV Regel 114-018) – die Beurteilung muss diese Tätigkeiten vom übrigen Revierdienst trennen.

Ordnungsamt und Außendienste: Kontrollen allein im Stadtgebiet, teils mit Konfliktpotenzial. Die DGUV Information 212-139 stuft spezielle Sozialarbeit als „erhöht" ein – ein Maßstab, den Kommunen für konfliktträchtige Außendienste ernst nehmen sollten: Dort reicht ein Meldesystem allein möglicherweise nicht.

Bibliotheken, Bürgerbüros, Museen: Einzelbesetzung in Randzeiten und Zweigstellen – Publikum ist keine Absicherung. Die Situation ähnelt dem Empfangsdienst; welche Stufe für Sie gilt, ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Schulen, Kitas, Sporthallen: Hausmeister und Reinigungskräfte vor und nach dem Betrieb, allein im Gebäude. Die Lage ist dieselbe wie in der privaten Gebäudereinigung.

Kläranlagen und technische Betriebe: Kontrollgänge allein, teils an abgelegenen Anlagen; Arbeiten in Schächten und Behältern sind Sicherungsposten-Pflicht (DGUV Regel 113-004) und damit keine Alleinarbeit.

Die Besonderheiten des öffentlichen Arbeitgebers

Drei Dinge unterscheiden die Kommune vom Privatbetrieb. Keines davon senkt die Pflicht, zwei erhöhen die Sichtbarkeit:

Der Träger: Zuständig ist die Unfallkasse des Landes. Sie hat dieselbe Doppelrolle wie eine Berufsgenossenschaft – Prävention und Entschädigung – und dieselben Rückgriffsrechte bei grober Fahrlässigkeit (§§ 110, 111 SGB VII).

Die Gremien: Personalrat statt Betriebsrat, und bei allem, was Beschäftigtendaten berührt, die Mitbestimmung. Ein Meldesystem ohne Tracking, mit Koordinaten nur im selbst ausgelösten SOS-Fall, ist genau für diese Hürde ausgelegt – ein Ortungssystem ist es nicht.

Die Öffentlichkeit: Ein Arbeitsunfall im Bauhof steht in der Lokalzeitung, eine Besichtigung mit Beanstandungen im Gemeinderat. Die Kommune, die ihre Alleinarbeit sauber dokumentiert, erspart sich nicht nur das Bußgeld (§ 9 ArbStättV, § 25 ArbSchG), sondern die unangenehmste aller Fragen: warum die Verwaltung von ihren eigenen Beschäftigten weniger verlangt hat als vom örtlichen Gewerbe.

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Was ein Meldesystem für die Kommune können muss

  1. Viele Einrichtungen, ein System: Standorte je Einrichtung, Eskalationsketten je Standort. Der Bauhof eskaliert anders als die Bibliothek.
  2. Beurteilung zuerst, getrennt nach Tätigkeiten: Meldesystem für Revier-, Objekt- und Einzeldienste der Stufe „gering"; zweite Person oder mehr für die gefährlichen Arbeiten, die die Regeln benennen.
  3. Erkennung auf der Gegenseite: Der Server bemerkt das Ausbleiben, nicht das Sekretariat, das um 6 Uhr nicht besetzt ist.
  4. Ketten, die Dienstzeiten kennen: Bereitschaft des Bauhofs, Amtsleitung, Hausmeister-Vertretung. Per SMS, ohne App beim Empfänger.
  5. Datensparsamkeit für den Personalrat: kein Tracking, Koordinaten nur bei selbst ausgelöstem SOS, klare Zwecke – die Unterlage, mit der die Mitbestimmung zustimmen kann.
  6. Protokolle je Einrichtung, exportierbar für Unfallkasse, Arbeitsschutzbehörde und den Bericht an den Rat.

Solavo ist für die Stufe „gering" genau entlang dieser sechs Punkte gebaut: mehrere Standorte, Ketten je Standort, kein Tracking. → App und Dashboard ansehen

So läuft das mit Solavo

Die Beschäftigten starten ihre Schicht in der App (am Bauhof, in der Zweigstelle, an der Schule) und bestätigen im Intervall, das die Verwaltung vorgibt: als Vorgabe je Person oder im Dienstplan je Schicht, beim Schichtstart anpassbar. Bleibt eine Bestätigung aus, erkennt das der Server: Erinnerung, Kulanzzeit, dann SMS an die Eskalationskette der Einrichtung, Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Der SOS-Knopf alarmiert sofort; nur dann werden zusätzlich Koordinaten übermittelt – nie im Hintergrund. Über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm den hinterlegten Standort aus den Stammdaten. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich je Einrichtung exportieren.

Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage. Für Außendienste mit Konfliktpotenzial und alle Tätigkeiten, die Ihre Beurteilung als „erhöht" einstuft, sieht das Regelwerk anderes vor; für Motorsägen-, Schacht- und Absturzarbeiten gilt die zweite Person. Was Solavo nicht abnimmt: die Gefährdungsbeurteilung je Einrichtung. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihre Verwaltung hinterlegt hat.

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Häufige Fragen

Vom Bauhof bis zur Bibliothek: ein Nachweis.

In 30 Minuten gehen wir Einrichtungen, Ketten und Protokolle an Ihrer eigenen Struktur durch, unverbindlich und gern mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.