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Ratgeber · Alleinarbeit als Hausmeister

Alleinarbeit als Hausmeister: Ein Mensch, viele Objekte, niemand in Rufweite

Der Hausmeister einer Wohnanlage, die Facility-Kraft im Bürokomplex, der Objektbetreuer mit fünf Adressen: Ihre Alleinarbeit verteilt sich über viele Orte – Keller, Technikräume, Tiefgaragen, Dächer, Außenanlagen im Dunkeln. Zuständig ist je nach Zuschnitt des Betriebs meist die VBG, bei handwerklich geprägten Diensten die BG BAU. Diese Seite erklärt, was in die Gefährdungsbeurteilung gehört, welche Meldeeinrichtung der Alltag braucht und wo Leitern, Dächer und Strom eine Grenze ziehen, die kein Meldesystem verschiebt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keller, Technikräume und Tiefgaragen sind Alleinarbeitsorte – Bewohner und Mieter sind keine Kollegen.
  • Ob für den Objektdienst ein Meldesystem reicht, entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung; Leiter-, Dach-, Elektro- und Schachtarbeiten verlangen eine zweite Person.
  • Bei mehreren Objekten muss das System wissen, welches gerade läuft. Sonst hilft die richtige Kette am falschen Ort.
1 Person

Die typische Besetzung im Objektdienst – für Bewohner und Mieter selbstverständlich, für die Gefährdungsbeurteilung ein Alleinarbeitsplatz mit vielen Einzelorten. Was Alleinarbeit grundsätzlich verlangt

Zum Einordnen: Von 164.912 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen des Jahres 2024 gingen rund 13.500 auf Böden zurück, die durch Wasser, Schnee oder Glatteis rutschig waren. Der Winterdienst allein vor dem Objekt ist Alltagsrisiko, kein Randfall. (DGUV, Arbeitsunfallgeschehen 2024, Tab. 42 f.)

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Was gilt

Wer allein durch Objekte, Keller und Technikräume geht, arbeitet außerhalb von Ruf- und Sichtweite – Bewohner und Mieter sind keine Kollegen (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2). Die Beurteilung muss die Alleinarbeit je Tätigkeit und Ort bewerten und dokumentieren (§§ 5, 6 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1).

ArbSchG §§ 5, 6 ↗ · DGUV Regel 100-001 ↗

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Was oft falsch läuft

„Der ist doch ständig unter Leuten." Im Treppenhaus vielleicht; im Heizungskeller, in der Tiefgarage und auf dem Flachdach nicht. „Der macht das seit zwanzig Jahren." Erfahrung ersetzt keine Beurteilung, und sie hilft nicht, wenn nach einem Sturz im Keller niemand weiß, in welchem der fünf Objekte er liegt. Und: Kleinreparaturen auf der Leiter sind keine „kleine Sache", sondern der Punkt, an dem aus geringer Gefährdung eine gefährliche Arbeit wird.

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Was Sie belegen müssen

Dass die Alleinarbeit beurteilt ist – nach Tätigkeiten getrennt –, welche Meldeeinrichtung für den Objektdienst gilt, welche Arbeiten nicht allein ausgeführt werden, und dass beides im Alltag lief: Schichten, Bestätigungen, Alarme, mit Zeitstempeln (§§ 3, 6 ArbSchG).

ArbSchG § 3 ↗

Sie suchen ein Meldesystem für den Objektdienst? → So läuft das mit Solavo

Der verteilte Alleinarbeitsplatz

Hausmeisterarbeit ist Alleinarbeit in Serie: aufschließen um 6 Uhr, Kontrollgang durch die Tiefgarage, Zählerstände im Keller, Filterwechsel im Technikraum, Winterdienst vor Sonnenaufgang, abends die Runde durch die Außenanlage. Jeder dieser Orte ist für sich außerhalb von Ruf- und Sichtweite – und anders als am festen Posten weiß ohne System niemand, an welchem der Orte die Person gerade ist. Genau das ist die Besonderheit des Berufs: Nicht die einzelne Tätigkeit ist ungewöhnlich gefährlich, aber die Zeit, bis ein Vorfall bemerkt würde, ist an fast jedem dieser Orte lang. Ein Hausmeister, der um 6:20 Uhr im Heizungskeller stürzt, wird ohne Meldesystem gefunden, wenn sich der erste Mieter über die kalte Heizung beschwert.

Für Betriebe mit mehreren Objekten kommt die Ortsfrage dazu: Die Meldeeinrichtung muss wissen, welches Objekt gerade dran ist – die Eskalationskette der Wohnanlage Nord nützt nichts, wenn die Person im Objekt Süd liegt. Ein Meldesystem mit Schichtstart je Objekt löst das organisatorisch, ohne die Person zu orten.

Kurzcheck

Kann während der Tätigkeit eine andere Person sehen oder hören, wenn etwas passiert?

Gemeint ist direkter Kontakt am selben Ort – ein Telefon oder Funkgerät in Reichweite zählt dabei nicht mit.

Wo die Grenze verläuft: Leiter, Dach, Strom

Ein erheblicher Teil der Hausmeisterarbeit ist gewöhnlicher Objektdienst: Kontrollgänge, Sichtprüfungen, Kleinpflege, Botengänge. Dafür gilt die Logik der geringen Gefährdung: Meldeeinrichtung mit festem Intervall, Eskalation, Protokoll.

Aber der Beruf enthält Tätigkeiten, die die Vorschriften als gefährliche Arbeiten behandeln. Dort endet die Zuständigkeit jedes Meldesystems:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr – Flachdach, Fassade, hohe Leitern: Wo nur persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt, muss die Rettung innerhalb von Minuten gesichert sein; das setzt praktisch eine zweite Person voraus.
  • Elektroarbeiten über den Gerätetausch hinaus gehören in die Hände einer Elektrofachkraft und unterliegen den Regeln der DGUV Vorschrift 3 – Arbeiten unter Spannung verlangen eine zweite Person.
  • Enge Räume und Schächte – Pumpensümpfe, Versorgungsschächte: Sicherungsposten-Pflicht (DGUV Regel 113-004).
  • Motorsägenarbeit in der Außenanlage: nicht allein (DGUV Regel 114-018).

Eine ehrliche Beurteilung trennt deshalb den Objektdienst (Meldesystem) von diesen Tätigkeiten (zweite Person oder Fachbetrieb). Die Betriebsanweisung sagt der Kraft, was sie allein macht und was ausdrücklich nicht.

Für den Objektdienst dazwischen: Sehen Sie in 30 Minuten, wie ein Meldesystem über Ihre Objekte läuft, an Ihrem eigenen Ablauf.

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Was ein Meldesystem für den Objektdienst können muss

  1. Schichtstart je Objekt: Das System weiß, welches Objekt läuft. Es gilt die Eskalationskette dieses Objekts, ohne dass die Person geortet wird.
  2. Intervalle für den Tag der vielen Orte: ein Rhythmus, der Keller, Fahrt und Außenanlage überspannt, festgelegt vom Betrieb.
  3. Erkennung auf der Gegenseite: Der Server bemerkt das Ausbleiben – nicht die Hausverwaltung, die erst um 9 Uhr besetzt ist.
  4. Eine Kette, die früh und spät trägt: Verwaltung, Bereitschaft, Inhaber. Erreichbar per SMS, ohne App beim Empfänger.
  5. SOS mit Standort: Wenn die Person selbst auslöst, zählt bei fünf Objekten jede Ortsangabe.
  6. Ein Protokoll je Objekt und Schicht: für die eigene BG bzw. Unfallkasse, die Aufsicht und die Eigentümer, die fragen, wie ihr Dienstleister absichert.

Solavo deckt diese Punkte mit einer Einschränkung ab: Die Eskalationskette richtet sich nach dem Standort, dem die Person im Dashboard zugeordnet ist, nicht nach dem Objekt, an dem sie gerade arbeitet. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst. → App und Dashboard ansehen

So läuft das mit Solavo

Die Kraft startet ihre Schicht in der App und bestätigt im festgelegten Intervall. Bleibt die Bestätigung aus, erkennt das der Server: Erinnerung, Kulanzzeit, dann SMS an die Eskalationskette ihres Standorts, Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Der SOS-Knopf alarmiert sofort. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich als PDF oder Tabelle exportieren.

Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage und erst recht kein Ersatz für die zweite Person bei Absturz-, Elektro- oder Schachtarbeiten. Diese Tätigkeiten bleiben, was sie sind: nicht allein auszuführen. Was Solavo nicht abnimmt: die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung, die die Grenze zieht. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Betrieb hinterlegt hat.

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Häufige Fragen

Viele Orte, ein System.

In 30 Minuten gehen wir Schichtstart, Intervall, SOS mit Standort und die Kette zur Verwaltung an Ihrem eigenen Ablauf durch, unverbindlich.