Alleinarbeit im Einzelhandel: Die letzte Stunde ist die einsamste
Die Spätschicht im Getränkemarkt, die eine Kraft im Hofladen, die Nachtschicht an der Tankstelle, das Abschließen nach Ladenschluss: Im Handel wird häufiger allein gearbeitet, als Dienstpläne es zeigen, denn Kundschaft zählt nicht als Absicherung. Zuständig ist meist die BGHW. Diese Seite erklärt, wann Ladendienst Alleinarbeit ist, warum das Überfallrisiko die Gefährdungsstufe verändern kann – und was ein Betrieb festlegen und belegen muss, damit die stille letzte Stunde nicht die undokumentierte bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Kundschaft zählt nicht: Die eine Kraft im Laden ist Alleinarbeitende. Vor Öffnung, im Lager und beim Abschließen gilt das erst recht.
- Ruhiger Ladendienst und Überfallrisiko sind zwei Gefährdungslagen. Die Beurteilung muss beide getrennt bewerten.
- Der Kassenabschluss und der Weg zum Auto gehören zur Schicht – und in das Meldesystem.
Der ruhige Ladendienst und die Situation mit Überfallrisiko sind zwei verschiedene Gefährdungslagen. Die Beurteilung muss beide getrennt bewerten, auch wenn es dieselbe Kasse ist. Die drei Gefährdungsstufen erklärt
Was gilt
Wer allein im Laden steht, arbeitet außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Beschäftigten – Kundinnen und Kunden ändern daran nichts (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2). Die Gefährdungsbeurteilung muss die Alleinarbeit erfassen, eine Stufe ergeben und dokumentiert sein (§§ 5, 6 ArbSchG, § 3 DGUV Vorschrift 1).
Was oft falsch läuft
„Da ist doch den ganzen Tag Kundschaft" – bis 19 Uhr. Danach kommen die Stunden, um die es geht: auffüllen, Kasse machen, abschließen, allein zum Auto. „Sie ruft an, wenn was ist" – und wenn sie nach einem Sturz im Lager nicht rufen kann, merkt es niemand vor dem Frühdienst. Die Beurteilung, die nur den vollen Laden kennt, kennt den Betrieb nicht.
Was Sie belegen müssen
Dass die Alleinarbeit beurteilt ist – getrennt nach ruhigem Betrieb und Situationen mit Überfallrisiko –, welche Meldeeinrichtung gilt, und dass sie lief: Schichtbeginn, Bestätigungen, das Abschließen, mit Zeitstempeln (§§ 3, 6 ArbSchG). Nach einem Vorfall fragt die BGHW genau danach (§§ 110, 111 SGB VII).
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Wann Ladendienst Alleinarbeit ist
Das Kriterium der DGUV ist Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, die im Notfall als Teil des Betriebs handeln können. Kundschaft erfüllt das nicht: Sie kommt und geht, kennt weder Lager noch Notfallkette, und in den kritischen Momenten – vor Öffnung, nach Ladenschluss, im Lager, beim Zählen der Kasse – ist sie gar nicht da. Die eine Kraft im Laden ist deshalb Alleinarbeitende, auch wenn den ganzen Tag Betrieb herrscht; und das Team von zweien ist es, sobald eine im Verkaufsraum steht und die andere im Lager, außer Hörweite (→ Alleinarbeit im Lager).
Typische Alleinarbeits-Situationen im Handel: die Randzeiten mit Einzelbesetzung, das Auffüllen vor Öffnung, der Kassenabschluss, das Abschließen und der Weg zum Auto, Lager und Kühlhaus, die Nachtschicht an der Tankstelle, der Hofladen und der Kiosk mit einer Person.
Kann während der Tätigkeit eine andere Person sehen oder hören, wenn etwas passiert?
Gemeint ist direkter Kontakt am selben Ort – ein Telefon oder Funkgerät in Reichweite zählt dabei nicht mit.
Zwei Gefährdungslagen an derselben Kasse
Für den ruhigen Ladendienst – Sturz im Lager, medizinischer Notfall, Verletzung beim Auffüllen – bleibt die Person in aller Regel handlungsfähig: die Lage, für die die DGUV bei geringer Gefährdung Meldeeinrichtungen mit festem Intervall vorsieht.
Das Überfallrisiko ist eine andere Lage. Bei einem Überfall kann die Person bedroht, verletzt oder gezwungen sein, sich nicht zu rühren – der Fall, in dem ein Intervall-System zu spät kommt und die DGUV-Logik in Richtung „erhöht" zeigt. Ob Ihr Betrieb dort liegt, hängt von Bargeldaufkommen, Lage, Öffnungszeiten und Vorfällen ab: Die Tankstellen-Nachtschicht und der Späti in der Bahnhofsgegend sind anders zu bewerten als der Hofladen am Ortsrand. Die BGHW stellt für die Überfallprävention eigene Praxishilfen bereit (bauliche und organisatorische Maßnahmen, Bargeldregeln, Verhaltensregeln), die neben die Meldeeinrichtung treten, nicht an ihre Stelle.
Ehrlich gesagt heißt das: Für Betriebe mit erheblichem Überfallrisiko ist ein Meldesystem allein nicht die Antwort. Dort gehören Überfallprävention nach den BGHW-Hilfen und gegebenenfalls Maßnahmen der Stufe „erhöht" in die Beurteilung. Für die vielen ruhigen Alleinarbeits-Stunden des Handels dagegen ist das Meldesystem genau die vorgesehene Maßnahme – und der stille Alarm ein zusätzlicher Weg, in beiden Lagen jemanden zu alarmieren.
Für Spätschicht, Abschluss und Lager: Sehen Sie in 30 Minuten, wie ein Meldesystem mit stillem SOS an Ihrem Ablauf aussieht.
Demo anfragenWas ein Meldesystem für den Handel können muss
- Intervalle, die zur Schicht passen: enger in der letzten Stunde und beim Abschließen, wenn die Beurteilung das ergibt.
- Der Abschluss als eigener Moment: Kasse zählen, abschließen, Weg zum Auto. Die Schicht endet erst, wenn die Person sie beendet, nicht wenn der Laden zu ist.
- Erkennung auf der Gegenseite: Das Ausbleiben bemerkt der Server, nicht die Inhaberin, die zu Hause ist.
- Stilles SOS: ein Knopf ohne Ton und ohne Ansage für die Situation, in der offenes Alarmieren gefährlich wäre.
- Eine Kette, die abends trägt: Marktleitung, Bereitschaft, Inhaber. Per SMS, ohne App beim Empfänger.
- Ein Protokoll je Schicht: Beginn, Bestätigungen, Abschluss, Alarme, mit Zeitstempeln, exportierbar für BGHW und Aufsicht.
Solavo ist für die ruhigen Alleinarbeits-Stunden des Handels genau entlang dieser sechs Punkte gebaut, inklusive SOS ohne Ton. → App und Dashboard ansehen
So läuft das mit Solavo
Die Kraft startet ihre Schicht in der App und bestätigt im festgelegten Intervall, mit einem Tippen zwischen zwei Kunden. Beim Abschließen bleibt die Schicht aktiv, bis sie beendet wird: Der Weg zum Auto gehört dazu. Bleibt eine Bestätigung aus, erkennt das der Server: Erinnerung, Kulanzzeit, dann SMS an die Eskalationskette (Marktleitung, Bereitschaft), Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Der SOS-Knopf alarmiert sofort, ohne Ton und ohne Ansage. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert und lassen sich als PDF oder Tabelle exportieren. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund.
Was Solavo nicht ist: eine Personen-Notsignal-Anlage und kein Überfallmeldesystem im Sinne der Überfallprävention. Für Betriebe mit erheblichem Überfallrisiko gehören die BGHW-Praxishilfen und gegebenenfalls Maßnahmen der Stufe „erhöht" in die Beurteilung. Was Solavo nicht abnimmt: die Gefährdungsbeurteilung. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Betrieb hinterlegt hat – bei Gefahr gilt die 110, bei medizinischen Notfällen die 112.
Häufige Fragen
Die letzte Stunde gehört ins Protokoll.
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Warum nachts dieselbe Tätigkeit anders zu bewerten ist.
Kommissionierung, Rampe, Kühlhaus – und warum die volle Halle einsam ist.
Wie die Beurteilung aufgebaut ist und was hinein muss, mit Muster-Vorlage zum Herunterladen.
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Stand: 24. September 2026