Alleinarbeit im Homeoffice: definitionsgemäß ja – und meistens trotzdem unkritisch
Wer im Homeoffice arbeitet, ist fast immer außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu Kolleginnen und Kollegen – nach der DGUV-Definition also Alleinarbeitender. Trotzdem ist das Homeoffice kein Fall für Meldesysteme oder Notsignal-Technik: Die Gefährdung der Bildschirmarbeit bleibt zu Hause dieselbe wie im Büro, und zu Hause ist die Person zudem in ihrer eigenen Umgebung, oft mit Angehörigen erreichbar. Diese Seite ordnet ehrlich ein, was der Arbeitsschutz fürs Homeoffice tatsächlich verlangt, wo Sonderfälle liegen, etwa im Mutterschutz, und warum der eigentliche Alleinarbeits-Blick des Betriebs den mobilen Einsätzen gehört, nicht dem Schreibtisch daheim.
Das Wichtigste in Kürze
- Homeoffice ist definitionsgemäß Alleinarbeit – und bei häuslicher Bildschirmarbeit trotzdem meist unkritisch.
- Meldeintervalle für den eigenen Küchentisch sind weder verlangt noch verhältnismäßig.
- Die echten Fälle liegen daneben: mobiles Arbeiten draußen und das Bürogebäude, das durch Homeoffice leer wurde.
Die Gefährdungsbeurteilung gilt auch für Telearbeit und mobiles Arbeiten. Sie fällt fürs Homeoffice nur meist genauso unspektakulär aus wie fürs Büro: geringe Gefährdung, keine besondere Meldetechnik. Die Bürofassung derselben Frage
Was gilt
Das Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig vom Arbeitsort – die Beurteilungspflicht (§ 5 ArbSchG) erfasst auch Tele- und mobile Arbeit; für eingerichtete Telearbeitsplätze gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Alleinarbeit im DGUV-Sinn liegt zu Hause praktisch immer vor – entscheidend ist wie überall die Gefährdung, nicht das Alleinsein.
Was oft falsch läuft
In beide Richtungen: Der eine Betrieb behandelt das Homeoffice als rechtsfreien Raum („privat, geht uns nichts an") und hat es in keiner Beurteilung. Der andere überträgt Bürogebäude-Logik eins zu eins und diskutiert Meldeintervalle für Menschen am eigenen Küchentisch – was weder verlangt noch verhältnismäßig ist und von der Belegschaft zu Recht als Überwachung gelesen würde.
Was Sie belegen müssen
Dass Tele- und mobile Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung vorkommen (Bildschirmarbeit, Ergonomie, Arbeitszeit, psychische Belastung) und dass das Ergebnis für die Alleinarbeits-Frage festgehalten ist: geringe Gefährdung, Erreichbarkeitsregeln genügen. Ein Absatz, kein System.
Ihre Leute arbeiten nicht nur daheim, sondern auch draußen allein? → Wo ein Meldesystem hingehört
Warum das Homeoffice Alleinarbeit ist und warum das fast nie ein Problem ist
Die DGUV-Definition fragt nur nach Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen bei der Arbeit – zu Hause sind Kolleginnen und Kollegen nicht in Rufweite, also liegt Alleinarbeit vor. Aber die Definition ist der Einstieg in die Beurteilung, nicht ihr Ergebnis. Und die Beurteilung fällt für häusliche Bildschirmarbeit regelmäßig so aus wie im Büro: geringe Gefährdung. Die Person bleibt nach einem denkbaren Vorfall handlungsfähig, ein Telefon liegt in Reichweite, und anders als im leeren Bürogebäude um 22 Uhr ist die häusliche Umgebung vertraut und oft nicht menschenleer.
Dazu kommt eine rechtliche Besonderheit, die im Mutterschutz sogar ausdrücklich steht: Das strenge Alleinarbeits-Regime des MuSchG knüpft an den räumlichen Verantwortungsbereich des Arbeitgebers an – Telearbeit und mobiles Arbeiten erfasst es gerade nicht. Der Gesetzgeber selbst behandelt das Zuhause also anders als den Betrieb.
Was bleibt, sind die echten Homeoffice-Themen der Beurteilung: Ergonomie am improvisierten Arbeitsplatz, Bildschirmarbeit, Arbeitszeit und Entgrenzung, psychische Belastung durch Isolation. Das sind wichtige Fragen, aber keine, die ein Meldesystem beantwortet. Wer Ihnen für reines Homeoffice Alleinarbeiter-Technik verkaufen will, hat die Beurteilung übersprungen.
Die drei Sonderfälle, die anders liegen
Schwangere im Betrieb vs. zu Hause: Sobald eine schwangere Frau im Betrieb arbeitet, gilt die eigene, strengere Alleinarbeits-Definition des MuSchG – jederzeit den Arbeitsplatz verlassen und Hilfe erreichen können. Fürs Homeoffice gilt sie nicht; für Abend- und Wochenendarbeit im Betrieb wird sie zentral. Details auf der Seite zu Jugendlichen und Schwangeren.
Mobiles Arbeiten ist nicht Homeoffice: Die Technikerin beim Kunden, der Berater allein in fremden Räumen, die mobile Pflegekraft. Das ist Alleinarbeit außerhalb der vertrauten Umgebung, mit echter Zeit-bis-Hilfe-Frage. Wer „Homeoffice-Regelung" sagt und mobiles Arbeiten meint, beurteilt am Risiko vorbei. → Alleinarbeit im Außendienst
Alleinarbeit im Betrieb wegen Homeoffice: Die eigentliche Nebenwirkung des Homeoffice ist im Gebäude: Wo früher zwanzig Menschen saßen, sitzt jetzt eine. Sie ist Alleinarbeitende im klassischen Sinn. Die Beurteilung des Büros muss die neuen leeren Flächen kennen.
Wenn Ihr Thema die mobile oder die einsame Büro-Seite ist: Sehen Sie in 30 Minuten, wie ein Meldesystem für Außeneinsätze und Spätarbeit aussieht.
Demo anfragenCheckliste: Homeoffice sauber eingeordnet
- Kommen Tele- und mobile Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung vor, mit Ergonomie, Arbeitszeit und psychischer Belastung?
- Ist die Alleinarbeits-Frage beantwortet und festgehalten: geringe Gefährdung, Erreichbarkeitsregel statt Meldetechnik?
- Ist mobiles Arbeiten getrennt beurteilt? Einsätze in fremden Räumen sind kein Homeoffice.
- Sind Schwangere gesondert betrachtet, sobald sie im Betrieb arbeiten (MuSchG-Definition)?
- Ist das Bürogebäude neu beurteilt, wenn Homeoffice es geleert hat – wer ist jetzt dort allein, wann?
Für die Punkte 3 und 5, die Einsätze draußen und die leer gewordenen Gebäude, ist Solavo gebaut; für den Küchentisch nicht, und das sagen wir so. → App und Dashboard ansehen
So läuft das mit Solavo
Fürs reine Homeoffice brauchen Sie Solavo nicht. Die Zeile in der Gefährdungsbeurteilung genügt, und ein Meldesystem für Menschen am eigenen Schreibtisch wäre Überwachung ohne Schutzgewinn. Wo Solavo hingehört: bei den Einsätzen außerhalb (Technik, Beratung, Pflege, Objektdienste) und im Gebäude, das durch Homeoffice leer geworden ist. Dort läuft es wie überall: Schicht starten, im Intervall bestätigen, bei Ausbleiben erkennt der Server das und alarmiert die hinterlegte Kette per SMS; SOS löst sofort aus. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – nie eine laufende Ortung, nie im Hintergrund.
Solavo ist keine Personen-Notsignal-Anlage, nimmt die Gefährdungsbeurteilung nicht ab und ist kein Notruf – alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Betrieb hinterlegt hat.
Häufige Fragen
Das Risiko sitzt selten am Küchentisch.
Wenn Ihre Leute draußen allein unterwegs sind oder allein im leeren Gebäude sitzen: In 30 Minuten zeigen wir Intervall, Eskalation und Nachweis an Ihrem Ablauf, unverbindlich. Fürs reine Homeoffice sagen wir Ihnen ehrlich: Sparen Sie sich das.
ArbSchG §§ 3, 5, 6 ↗ · ArbStättV § 2 Abs. 7 ↗ · MuSchG § 2 Abs. 4 ↗ · SGB VII § 8 ↗ · DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2 ↗ · DGUV Information 212-139 ↗
Stand: 24. September 2026