Allein im Büro: Ja, das ist Alleinarbeit – nein, Sie brauchen dafür meist keine Technik
Wer abends als Letzte im Büro sitzt oder samstags allein in die Verwaltung kommt, ist Alleinarbeitender im Sinne der DGUV – ohne zeitliche Untergrenze. Aber Alleinarbeit ist kein Problem, sondern eine Situation, die beurteilt werden muss. Und bei Büroarbeit fällt die Beurteilung meist unspektakulär aus: geringe Gefährdung, ein erreichbares Telefon kann als Meldeeinrichtung genügen. Diese Seite erklärt, was das Regelwerk fürs Büro verlangt, wo die Ausnahmen liegen – und für welche Betriebe sich ein Meldesystem trotzdem lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Abends allein im Büro ist Alleinarbeit im Sinne der DGUV – ohne zeitliche Untergrenze.
- Bei klassischer Büroarbeit ist die Gefährdung gering: Ein erreichbares Telefon kann als Meldeeinrichtung genügen.
- Beurteilt und dokumentiert werden muss es trotzdem. Meist reicht ein Absatz in der Gefährdungsbeurteilung.
Für Büro-Alleinarbeit gibt es keine eigene Vorschrift – es gelten die allgemeinen Pflichten: beurteilen, festlegen, dokumentieren (§§ 5, 6 ArbSchG). Das ist meist schnell erledigt. Was Alleinarbeit grundsätzlich verlangt
Was gilt
Allein außerhalb von Ruf- und Sichtweite – auch im Einzelbüro am Abend – ist Alleinarbeit (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2). Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung, vergleichbar der Büroarbeit, genügt als Meldeeinrichtung bereits ein erreichbares Telefon am Arbeitsplatz – so beschreiben es die Unfallversicherungsträger. Beurteilt und dokumentiert werden muss es trotzdem.
Was oft falsch läuft
In beide Richtungen: Der eine Betrieb kauft Technik für ein Risiko, das seine Beurteilung nie ergeben hat. Der andere hat die Frage nie gestellt – und wenn die Aufsicht fragt, wie die Gleitzeit bis 22 Uhr abgesichert ist, steht nichts im Dokument. Ein typischer Bürofehler ist nicht die fehlende Maßnahme, sondern die fehlende Zeile in der Gefährdungsbeurteilung.
Was Sie belegen müssen
Einen Absatz, keine Aktenordner: dass die Alleinarbeit außerhalb der Kernzeit beurteilt wurde, dass die Gefährdung gering ist, welche Meldeeinrichtung gilt (z. B. Telefon plus eine Regel, wer bei Spätarbeit informiert ist) – und bei besonderen Situationen die Ausnahme. Das ist in einer Stunde geschrieben.
Ihr Betrieb braucht doch mehr als ein Telefon? → Für wen sich ein Meldesystem lohnt
Ja, es ist Alleinarbeit – und meistens ist das in Ordnung
Die Definition kennt keine Ausnahme fürs Büro: Wer allein und außerhalb von Ruf- und Sichtweite arbeitet, ist Alleinarbeitender, ob im Serverraum oder am Schreibtisch, ob zehn Minuten oder bis Mitternacht. Universitäten und Unfallversicherungsträger nennen das Beispiel ausdrücklich: früh morgens oder abends allein im Büro, ohne Kolleginnen in den Nachbarräumen.
Entscheidend ist der zweite Schritt: die Gefährdungsbeurteilung. Und die fällt für klassische Büroarbeit meist eindeutig aus: geringe Gefährdung. Die Person bleibt nach einem denkbaren Vorfall handlungsfähig, und als Meldeeinrichtung genügt nach der Beschreibung der Träger bereits ein erreichbares Telefon am Arbeitsplatz. Wer Ihnen für das Einzelbüro ein Alarmsystem verkaufen will, ohne nach Ihrer Beurteilung zu fragen, verkauft am Bedarf vorbei – das gilt auch für uns.
Die Fälle, in denen das Büro nicht nur Büro ist
Die Beurteilung sollte drei Konstellationen gesondert ansehen:
Mischarbeitsplätze: Wer abends allein noch in den Serverraum, das Lager oder die Werkstatt geht, verlässt die Büro-Gefährdung. Für diese Wege gelten die Maßstäbe der jeweiligen Tätigkeit, inklusive der Frage, ob jemand ein Ausbleiben bemerkt.
Publikumsverkehr in Randzeiten: Beratungsstellen, Kanzleien und Praxen mit Abendterminen, allein mit unbekanntem Publikum. Hier kommt ein Konfliktrisiko dazu, das die reine Büro-Einstufung nicht abbildet. Die DGUV führt spezielle Sozialarbeit als „erhöht"; wer allein Abendtermine mit konfliktträchtigem Publikum hat, sollte diesen Maßstab kennen.
Gesundheitliche Besonderheiten: Für Beschäftigte, bei denen ein medizinischer Notfall wahrscheinlicher ist, kann die Beurteilung im Einzelfall mehr verlangen als das Telefon – das ist eine Frage für Betriebsarzt und Fachkraft, nicht für einen Anbieter.
Für wen sich ein Meldesystem im Büro trotzdem lohnt
Ehrlich: Für das klassische Einzelbüro mit Festnetz braucht es kein Meldesystem. Es gibt aber Betriebe, in denen die Bürofrage anders liegt. Sie erkennen sich an einer dieser Situationen:
- Verlässliche Spätarbeit vieler: Gleitzeit bis in den Abend, regelmäßig einzelne Personen allein im Gebäude, und niemand weiß verbindlich, wer wann die Letzte ist. Hier ersetzt ein Meldesystem nicht das Telefon, sondern die fehlende Organisation drumherum: Wer ist noch da, seit wann, und wer bemerkt, wenn sich jemand nicht mehr abmeldet?
- Mischbetriebe: Verwaltung plus Lager, Praxisräume, Technik. Dieselben Personen, verschiedene Gefährdungen am Abend. Ein System, das an der Schicht ansetzt und nicht am Raum, deckt beides ab.
- Nachweisbedarf: Betriebe, die gegenüber Aufsicht, Trägern oder Auftraggebern belegen wollen, dass ihre Spätarbeitsregel nicht nur im Aushang steht, sondern läuft.
Für alle anderen gilt: Schreiben Sie den Absatz in die Gefährdungsbeurteilung, legen Sie die Telefonregel fest – und sparen Sie sich das Abo.
Wenn Ihr Betrieb zu den drei Fällen gehört: Sehen Sie in 30 Minuten, wie eine Spätarbeitsregel mit Nachweis aussieht.
Demo anfragenSo läuft das mit Solavo
Wer spät arbeitet, startet die Schicht in der App und bestätigt in einem großzügigen Intervall oder beendet sie beim Gehen. Das ist der eigentliche Zweck: Das System weiß, wer noch im Haus ist, und bemerkt, wenn eine Abmeldung ausbleibt. Dann läuft die Eskalation per SMS an die hinterlegten Kontakte, Stufe für Stufe, bis jemand übernimmt oder die Kette durchlaufen ist. Ein SOS-Knopf für Abendtermine mit Publikum gehört dazu. Schichten, Check-ins und Alarme werden automatisch mit Zeitstempel protokolliert. Koordinaten werden nur übermittelt, wenn die Person selbst SOS auslöst, nie im Hintergrund; über den Link in der Alarm-SMS sehen die Kontakte bei jedem Alarm zusätzlich den hinterlegten Standort aus den Stammdaten – im Bürogebäude kennt die Kette den Ort meist schon.
Was Solavo nicht ist: nötig für jedes Büro (siehe oben) und keine Personen-Notsignal-Anlage für Situationen der Stufe „erhöht". Was Solavo nicht abnimmt: die Beurteilung, die überhaupt erst klärt, ob Sie uns brauchen. Und Solavo ist kein Notruf; alarmiert werden ausschließlich die Kontakte, die Ihr Betrieb hinterlegt hat.
Häufige Fragen
Erst prüfen, ob Sie uns brauchen.
Für das klassische Büro reicht oft die Zeile in der Gefährdungsbeurteilung. Wenn bei Ihnen Spätarbeit, Mischflächen oder Abendtermine dazukommen: 30 Minuten an Ihrem Ablauf, unverbindlich – und wenn ein Telefon reicht, sagen wir das.
Weiterlesen
Wie die Beurteilung aufgebaut ist und was hinein muss, mit Muster-Vorlage zum Herunterladen.
Warum nachts dieselbe Tätigkeit anders zu bewerten ist.
Was die Gefährdungsstufe entscheidet, was „willensunabhängig" heißt, wo eine App reicht.
ArbSchG §§ 3, 5, 6 ↗ · DGUV Vorschrift 1 § 3 ↗ · DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.7.2 ↗ · DGUV Information 212-139 ↗
Stand: 24. September 2026